LL: Anna-Maria-Tintelnot-Twete - Passage nach Opfer der Hexenverfolgung benannt

Erinnerung auf einem Straßenschild

Freuen sich über die Unterstützung durch die Stadt Detmold: Pfarrer i.R. Martin Hankemeier, Bildungsreferentin Monika Korbach (Lippische Landeskirche) Bürgermeister Rainer Heller, Dr. Rüdiger Henke (v.l.)

Detmold. In der Nähe ihres vermuteten Wohnortes erinnert jetzt ein Straßenschild an das Schicksal eines der Opfer der Hexenverfolgung in Detmold, an Anna Maria Tintelnot.

Sie war 1654 der Hexerei angeklagt und mehrmals gefoltert worden. Ihr Ehemann, Gerd Arens, wurde aus der Handwerkerzunft und von seinen Ämtern ausgeschlossen, die Familie verlor ihr gesamtes Vermögen. Das Reichskammergericht gab ihr und ihrem Mann am 17. Februar 1665 Recht und hob das Urteil auf. „Damit haben damals die Hexenprozesse in Detmold bald ihr Ende gefunden“, erklärt Pfarrer i. R. Martin Hankemeier, Mitglied im „Arbeitskreis Hexenverfolgung in Detmold“. Im 17. Jahrhundert gab es insgesamt 17 Todesstrafen, drei Freisprüche, eine Haftstrafe und einen Selbstmord in Detmold. Auch 52 Kinder wurden wegen angeblicher Hexerei verhaftet und jahrelang gefangen gehalten.

Der im Lippischen Heimatbund verortete Arbeitskreis hat sich dafür eingesetzt, dass exemplarisch zur Erinnerung an die Opfer eine Straße nach Anna Maria Tintelnot benannt wird. „Wer seine Vergangenheit vergisst, ist dazu verurteilt, sie zu wiederholen“, erläutert Martin Hankemeier das Motto, unter dem die Mitglieder sich engagieren. Dr. Rüdiger Henke, Vorstandsmitglied im Lippischen Heimatbund und ebenfalls im Arbeitskreis aktiv, bringt die Bedeutung der Anna Maria Tintelnot auf den Punkt: „Sie ist die Maria Rampendahl von Detmold.“ Maria Rampendahl war die letzte als Hexe angeklagte Frau in Lemgo.

Aus der Vergangenheit für die Gegenwart und Zukunft zu lernen - insbesondere was die Merkmale Ausgrenzung, Verfolgung, Intoleranz und Ignoranz betreffe - ist auch für Bürgermeister Rainer Heller ein Argument, eine Straße nach einem Opfer der Hexenverfolgung zu benennen. Besonders wichtig sei dabei das Engagement des Arbeitskreises, der die Erinnerung mit Veranstaltungen und Gedenken wach halte. Das soll auch künftig in Kooperation mit der Lippischen Landeskirche, Stadtarchiv und VHS geschehen. Probleme habe es bei der Straßenumbenennung nicht gegeben, erläuterte Heller weiter, denn die Grundstücke der Passage zwischen Langer Straße und „Unter der Wehme“ seien Eigentum der Stadt Detmold, der Lippischen Landeskirche und der Nachfahren der Familie Eberlein. Diese hätten der Umbenennung zugestimmt.

 

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